Öffentliche Hand
Öffentliche Verwaltungen sind gemäss dem Legalitätsprinzip zuständig für die Ausführung der staatlichen Aufgaben. Sie sind somit das Bindeglied zwischen den politischen Behörden und den Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem charakteristischen förderalistischen Staatsaufbau kommen in der Schweiz den unteren Staatsebenen eine grosse Bedeutung für die täglichen Angelegenheiten der Bevölkerung zu.
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Die öffentliche Hand ist insgesamt die grösste Arbeitgeberin der Schweiz. Mehr als 10% aller Schweizer Angestellten sind beim Bund, den Kantonen und Gemeinden, bei Schulen, Transport-unternehmen oder anderen öffentlich-rechtlichen Organisationen tätig. Unterschieden wird in der Regel zwischen den öffentlichen Verwaltungen im engeren Sinn (Eidgenossenschaft, kantonale und kommunale Verwaltungen) sowie staatsnahe Organisationen wie Schulen, Zweckverbände oder privat-rechtliche Organisationen im Besitz der öffentlichen Hand (z.B. Elektrizitätswerke).